Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und der persönlichen Daten unserer Vereinsmitglieder wird beim FC Oberafferbach sehr ernst genommen. Wir bemühen uns daher nach Kräften dem Datenschutz und insbesondere den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gerecht zu werden. Dies betrifft im Wesentlichen den Umgang mit den Daten der Besucher dieser Webseite sowie den Daten der Vereinsmitglieder und den Umgang mit etwaigen personenbezogenen Informationen, die dem täglichen Vereinsleben entspringen. Hierbei gelten Transparenz und Datensparsamkeit für uns als oberste Prinzipien.

Insofern Rückfragen oder Beanstandungen hinsichtlich des Datenschutzes beim FC Oberafferbach und/oder dieser zugehörigen Internetpräsenz bestehen, zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie Ihr Recht auf Auskunft zur Verarbeitung Ihrer Daten wahrnehmen möchten. Nutzen Sie hierfür bitte eine der folgenden Kontaktadressen, um eine zuverlässige Bearbeitung Ihres Anliegens zu garantieren:
datenschutz@fc-oberafferbach.de
kontakt@fc-oberafferbach.de
admin@fc-oberafferbach.de
vorstand_oeffentlichkeit@fc-oberafferbach.de

Datenschutz auf dieser Webseite
Hinsichtlich der erhobenen und verarbeiteten Daten dieser Webseite beachten Sie die bitte die separaten Angaben unserer Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist bestimmungsgemäß auf jeder veröffentlichten Seite und/oder Beitrag jederzeit am unteren Seitenende unter dem Punkt Datenschutz zugänglich.

Datenschutz im FC Oberafferbach 1932 e.V.
Der 1932 gegründete FC Oberafferbach als eingetragener, gemeinnütziger Verein besteht aus gegenwärtig vier aktiven Abteilung mit zusammen rd. 600 aktiven und passiven Mitgliedern. Die Vereinsführung besteht aus sechs aktiven Mitgliedern und kann in der jederzeit aktuellen Zusammensetzung hier eingesehen werden: Vereinsführung.

Angaben zur Eintragung des Vereins sowie ein allgemeiner Disclaimer sind in dem Punkt Impressum zu finden. Auch dieser Punkt ist jederzeit am Seitenende zugänglich.

Die wesentlichen Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Informationen bestehen in:
Mitgliederverwaltung
Weiterer, abteilungsspezifischer Mitgliederverwaltung
Betrieb der Webseite des Sportvereins (über Hosting-Paket eines externen Dienstleisters)
Veröffentlichung von Mitgliederfotos auf der eigenen Webseite
Beitragsverwaltung

Gemäß den Bestimmungen der DSGVO sind zahlreiche Anforderungen (https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein.pdf) an einen eingetragenen Verein zu beachten, denen wir entsprechend den Bestimmungen größtmöglich und wie im folgenden geschildert Rechnung tragen:

Datenschutzbeauftragter (DSB): Muss ein DSB vom Verein benannt werden?
☒ nein (weniger als 10 Personen im regelmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten), dennoch wird gegenwärtig ein Datenschutzbeauftragter im Verein installiert

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Ist ein solches Verzeichnis erforderlich?
☒ ja (wegen der regelmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten)

Datenschutz-Verpflichtung von Beschäftigten: Ist eine solche Verpflichtung durchzuführen?
☒ ja (für all jene Mitglieder, welche mit personenbezogenen Daten umgehen)

Information- und Auskunftspflichten: Bestehen irgendwelche Informationspflichten?
☒ ja (insb. in der Vereinssatzung sowie auf der Webseite in der Datenschutzerklärung sowie in diesen Schilderungen)

Löschen von Daten: Gibt es eine Anforderung zur Datenlöschung?
☒ ja (aber erst nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten)

Sicherheit: Müssen die Daten besonders gesichert werden?
☒ nein (etablierte Standardmaßnahmen sind ausreichend, um die Daten effektiv zu schützen)

Auftragsverarbeitung: Ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung notwendig?
☒ ja (mit dem Hosting-Anbieter)

Datenschutzverletzungen: Müssen bestimmte Vorfälle gemeldet werden?
☒ ja (aber nur bei relevanten Risiken – eine einfache Online-Meldung beim BayLDA ist möglich)

Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA): Muss eine DSFA vom Verein durchgeführt werden?
☒ nein (da kein hohes Risiko bei der Datenverarbeitung im Verein besteht)

Videoüberwachung (VÜ): Besteht eine Ausschilderungspflicht bezüglich VÜ?
☒ nein (da keine Videoüberwachung im Verein durchgeführt wird)

Wir arbeiten aktiv daran, den Datenschutz in unserem Verein zu verbessern und geeignete Kontrollmechanismen zu implementieren. Über Neuerungen und etwaige Bestimmungsänderungen werden Sie als Mitglieder, Angehöriger oder Besucher dieser Webseite selbstverständlich auf diesem Wege auf dem Laufenden gehalten.